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HAUSER PARTNERS gibt es seit 2003 am Standort Zürich-Flughafen, zuerst im Balsberg, ab 1.2.2022 im Circle 6. Wir arbeiten schwerpunktmässig in den Bereichen Gesellschafts- und Vertragsrecht, Forderungsdurchsetzung, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrechtund IT-Rechtnational und international.
Wir haben deutsch- und englischsprachige private und Firmen-Kunden im In- und Ausland.
Wir können Sie als Kunden entweder im Circle oder im R2 Tower in Wallisellen empfangen. Schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an.
Das Strafrecht, auch als Kriminal(straf)recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, so etwa Leben, Gesundheit und Eigentum, zudem die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Die Strafandrohung, nicht von allen Ländern praktiziert, reicht von Geldstrafe über Freiheitsstrafe zur Körperstrafe.
Das Erbrecht der Schweiz umfasst diejenigen Rechtsnormen des Zivilgesetzbuches, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Das Erbrecht ist im schweizerischen Privatrecht im Dritten Teil des Zivilgesetzbuchs ab Art. 457 geregelt.
Es folgt dem Grundprinzip der Universalsukzession. Dies bedeutet, dass alle vermögenswerten Rechte des Erblassers mit dessen Todesfall – dem Erbfall – sofort und ungeteilt auf die Erbengemeinschaft, die Gemeinschaft aller Erben, übergehen. Diese wiederum ist Eigentümerin zu gesamter Hand, bis die Teilung erfolgt ist.
Das Familienrecht der Schweiz umfasst insbesondere das Eherecht, das Kindesrecht, das Erwachsenenschutzrecht, die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat. Das Familienrecht der Schweiz ist in den Art. 90–456 ZGB geregelt.
Das Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln. Die Regelung der Beschäftigung durch private Arbeitgeber ist dabei weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht, während bei öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen nach wie vor eine Vielzahl von kantonalen Gesetzen vorherrscht. Insbesondere die zivilrechtliche Normierung ist auf eine Vielzahl von Gesetzen verteilt. Von grösserer Bedeutung sind insbesondere die neue Bundesverfassung von 1999, das Obligationenrecht, das Arbeitsgesetz sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich das Bundespersonalgesetz.
IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Ähnlich verwendete, teils veraltete und bedeutungsähnliche Begriffe sind: Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Das IT-Recht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt. Als Querschnittsmaterie erstreckt es sich auf relevante Teilbereiche aller Hauptrechtsgebiete. Der Gegenbegriff zum IT-Recht ist die Rechtsinformatik.